Bauen am Schabbat (3. Teil)

Im Talmud Schabat legen unsere Gelehrten fest: „Wer am Schabat ein festes Zelt / eine feste Überdachung baut, der hat den Schabat übertreten" (Talmud Schabat, Blatt 138).

Und der RamBam schreibt hierzu: „Wer am Schabat ein festes Zelt baut, der hat den Schabat übertreten, denn diese ist eine abgeleitete Arbeit (Tolada) des Bauverbotes." (RamBam, Hilchot Schabat. Ab.10, Halacha 13).

Wir sehen also: Unsere Gelehrten haben festgelegt, dass der Bau eines Zeltes, und nicht nur eines typischen Zeltes, sondern auch der Bau einer anderen Form von Überdachung, am Schabat nach Toragesetz verboten ist. Diese Arbeit entspricht ihrem Prinzip nach der Funktion einer Bautätigkeit, daher nennen wir sie eine abgeleitete Arbeit, die jedoch genauso verboten ist wie das klassische Bauen am Schabat.

Und nun unterscheidet der Talmud zwischen zwei Formen der Überdachung. Es gibt:

1.) Eine feste Überdachung (Ohel Keva)

Dafür müssen 2 Bedingungen erfüllt sein: Das Dach/die Überdachung soll für längere Zeit bestehen, soll also nicht provisorisch sein. Ebenso: Die Überdachung muss ein Mindestmaß von 1 Tefach auf 1 Tefach haben (ein Tefach entspricht einer Handbreite). Ebenso muss die Fläche, die überdacht werden soll, mindestens einen Tefach hoch sein.

Und das bedeutet: Es ist ein Toraverbot eine solche feste Überdachung am Schabat zu errichten, selbst wenn diese Überdachung nur oben, an ihren Seiten aber offen ist. (siehe hierzu ausführlich in: Schulchan Aruch, Orach Chaim-Hilchot Schabat, סימן שט"ו).

Daher: Ein Mensch, der ein Tuch/eine Decke/ein Laken usw. auf vier Stangen z.B. fest macht, damit er darunter liegen kann, und er dies für eine längere unbestimmte Zeit errichtet, der begeht ein Schabat-Verbot im Sinne des Bauverbotes (Mischna Brura, משנה ברורה ס"ק א).

2.) Eine provisorische Überdachung (Ohel Arai)

Damit ist eine Überdachung gemeint, die nur von kurzer Dauer sein soll, oder deren Maß weniger als 1 Tefach auf 1 Tefach ist.

Die Errichtung einer solchen provisorischen Überdachung ist am Schabat ebenso verboten, jedoch nach rabbinischem und nicht nach Toragesetz.

Folgendes ist jedoch am Schabat erlaubt:

Man darf am Schabat da, wo schon eine Überdachung besteht, eine provisorische Überdachung hinzufügen (Tosefet Ohel Arai). Wohlgemerkt nur dann, wenn die Überdachung als solche schon steht und funktionstüchtig ist. (siehe auch: Mischna Brura, סקי"ד, סקט"ו). Hier ein Beispiel: Es ist am Schabat verboten, an einem Kinderwagen ein Dächlein zum Schutz vor Sonne oder Regen zu befestigen. Wenn aber das Dächlein schon vor dem Schabat befestigt war, so darf man es am Schabat schließen und öffnen. Generell gilt: Jede Art von Überdachung, die schon vor dem Schabat befestigt war (und mindestens schon einen Tefach ausgebreitet war), darf man am Schabat ziehen, vergrößern und erweitern.

Ebenso gilt: Ein Gegenstand, der schon komplett und vollständig in sich besteht (Kli Echad), darf am Schabat geöffnet und geschlossen werden, selbst wenn dabei eine Überdachung entsteht (siehe hierzu in Schulchan Aruch u. Mischna Brura: סימן שטו ס"ה – מ"ב סקכ"ז ).

Beispiel: Man darf am Schabat einen Klappstuhl, ein Klappbett, einen Klapptisch usw. öffnen (und schließen), auch wenn dabei eine Überdachung entsteht, denn die hier entstehende Überdachung (ebenso die Mechizot, die Außenseiten) bestehen in sich schon und werden lediglich aktiviert, nicht jedoch neu errichtet. Ebenso darf man z.B. ein Suka-Dach, welches mit der Suka schon fest verbunden ist, oder zumindest ein Tefach ausgebreitet ist, am Schabat schließen und öffnen.

Eine Schublade darf am Schabat nicht an einen Tisch angebracht werden, wenn dadurch eine Überdachung entsteht. (siehe hierzu in Schmirat Schabat Kehilchata, 24. Ab., 24. Halacha)



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