“Borer“ – das Verbot des Aussortierens am Schabbat (1.Teil - Einführung)



Die Mischna im Talmud Schabat (Talmud Schabat, Blatt 73) zählt "Borer" (so der hebräische Begriff) zu einer der 39 Arbeiten des Schabat. Borer können wir mit "Aussortieren" übersetzen. Im Mischkan (siehe Raschis Kommentar im Talmud Schabat, Blatt 73) wurden zur Herstellung von Farben Kräuter und Pflanzen verwendet, und bevor diese zu Farben gekocht wurden, sortierte man die unnötigen Reste und Abfälle aus. Darin bestand die Arbeit im Mischkan.

Und das ist schon die erste Voraussetzung, die für diese Melacha gegeben sein muss: Aussortieren ist am Schabat nur dann verboten, wenn es ein Teil, ein Element gibt, an dem ich nicht interessiert bin (halachisch: Psolet), und ich diesen von dem Übrigen trenne.

Die zweite wichtige Voraussetzung nennt dann der Talmud (Talmud Schabat, Blatt 74) anhand verschiedener Speisen oder Speisebestandteile, die miteinander vermischt sind: Einen Teil der Speise will man essen, den anderen aber nicht, daher sortiert man aus. Man trennt Speise von Speise. Und dies bedeutet: Das Verbot des Borer ist nur dann gegeben, wenn es eine Vermischung bzw. Zusammenlegung verschiedener Speisen oder Speisebestandteile (aber auch anderer Gegenstände) gibt, die miteinander und ineinander liegen, jedoch nicht völlig getrennt nebeneinander sind. Das Verbot des Borer besteht dann darin, dass ich, um an die Speise (oder den Gegenstand), an dem ich interessiert bin, zu gelangen, die andere Speise (oder den Gegenstand) an dem ich nicht interessiert bin, aussortieren muss. Diesen für mich notwendigen Akt des Aussortierens dessen, woran ich nicht interessiert bin, den nennen wir Borer:

Hier ein einfaches Beispiel: In einer Schale befinden sich Nüsse, aber auch lauter lose Schalen und Reste. Das Herausnehmen der Schalen und Reste aus der Schale am Schabat, um an die Nüsse zu gelangen, wäre Borer und damit verboten.

Nun legt der Talmud ebenso fest, dass das Verbot des Borer nur dann eintritt, wenn das Aussortieren auf die klassische Art und Weise geschieht. Und dazu zählen 3 Voraussetzungen (siehe Talmud Schabat, Blatt 74 und siehe vor allem sehr anschaulich das Vorwort der Mischna Brura zu diesen Halachot: משנה ברורה בהקדמה לסימן שיט שו"ע הלכות שבת )

  1. Die Reste müssen vom Essen aussortiert werden (verboten), nicht aber das Essen von den Resten (erlaubt) (halachisch: Psolet Mitoch Ochel)
  2. Es wird mit einem typischen Gegenstand/Werkzeug/Besteck aussortiert (verboten), nicht jedoch mit der Hand (erlaubt) (halachisch: Borer Bekli)
  3. Es wird aussortiert, um nicht sofort (erlaubt), sondern zu einem späteren Zeitpunkt das Aussortierte zu essen oder zu genießen (verboten) (halachisch: Achila Leachar Sman)

Wer beim Aussortieren eine dieser Voraussetzungen erfüllt, der übergeht das Verbot des Borer. Wer jedoch so aussortiert, dass alle 3 Voraussetzungen nicht erfüllt werden, der begeht keinerlei Verbot.

Daher: Wer am Schabat Essen von den Restteilen aussortiert (statt umgekehrt), und dies mit der Hand tut (statt mit einem Gerät oder Besteck), und das Aussortierte gleich danach isst oder genießt (statt es für einen späteren Zeitpunkt aufzubewahren), der übertritt kein Verbot. In dieser erlaubten Art und Weise darf man am Schabat das, was man essen und genießen will, von dem, was man nicht essen und genießen will, trennen.



Copyright © 2012 by Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland

www.ordonline.de

What do you think?

Send us feedback!

Drucken