Darf man am Schabat eine Pflanze gießen?



Nun gilt für dieses Grundverbot (Av Melacha) wie für alle anderen der 39 Grundverbote des Schabats, dass alle abgeleiteten Tätigkeiten oder Handlungen, wenn sie in ihrer prinzipiellen Zweckmäßigkeit der verbotenen Aktivität ähneln, sie ebenso nach Toragesetz am Schabat verboten sind. Daher schließt das Grundverbot des Pflanzens am Schabat auch folgende abgeleitete Arbeiten ein (siehe zum Verbot des Pflanzens ausführlich in Schulchan Aruch, הלכות שבת סימן של"ו):

Begießen von Pflanzen/Blumen, Düngen, Säubern der Erde um eine Pflanze herum, damit sie besser wächst (z.B. durch Wegnehmen von Steinen und Schmutz um die Pflanze herum), Einlegen eines Pflanzenkerns oder Samenkorns in Wasser, damit es Wurzeln schlägt. Ebenso: Das Abstellen einer Zimmerpflanze, deren Topf durchlöchert ist, auf die Erde. Auch ist es verboten, Blumen oder Pflanzen in die Sonne zu legen, damit sie besser aufblühen.

Generell gilt: Jede Arbeit oder Tätigkeit, deren Zweck es ist, das Wachstum einer Pflanze/Blume/eines Baumes aktiv zu fördern, ist am Schabat verboten.

Damit steht eindeutig fest, dass das Begießen von Blumen oder Pflanzen am Schabat, selbst wenn sie in einer Vase sind, verboten ist. ( ( שו"ע סימן שלו ס"ג ושם במשנה ברורה ס"ק כו'

In seiner Ergänzung zum Schulchan Aruch legt der RaMa fest, dass lose Pflanzenzweige, die aber keine Blumen- oder Blumenblätter haben, auch am Schabat ins Wasser gelegt werden dürfen. Und hierzu erklärt die Mischna Brura, dass die Begründung dieser Halacha ein Streit unter den Acharonim ist: Nach der Meinung einiger ist damit lediglich gemeint, dass man am Schabat Pflanzen nur in Wasser, in welchem sie schon am Schabat gestanden haben, zurücklegen darf. Selbst in diesem Falle darf man jedoch kein neues Wasser in die Vase gießen. Nach anderer Meinung darf man solche Pflanzen tatsächlich am Schabat ins Wasser neu stellen.

( שו"ע סימן שלו ס"יא מ"ב ס"ק נד ).

Ebenso sollte man im Zusammenhang mit diesem Verbot wissen:

Jemand, der einen Garten hat, sollte darauf achten am Schabat seine Hände nicht über der Wiese zu waschen und überhaupt Getränke nicht auf der Wiese zu verschütten, da hierdurch das Wachstum der Gräser gefördert wird. Überhaupt ist es nicht ratsam am Schabat draußen auf der Erde / auf der Wiese zu trinken oder zu essen. Es ist aber Gartenbesitzern erlaubt, vor dem Schabat die Bewässerungsanlage einzuschalten, auch wenn sie dann am Schabat die Wiese bewässern. Und man darf am Schabat selber die Bewässerung wieder ausmachen. (Schmirat Schabat Kehilchata, Ab. 26)

Rav Zvi Pessach Frank (Har Zvi) legte in einer Response fest, dass es am Schabat erlaubt ist, Fenster und Jalousinen zu öffnen, selbst wenn dadurch die hinein gelassene Sonne und Luft für das Wachstum der Pflanzen förderlich sind. Denn die Absicht liegt ja nicht darin. Wenn jedoch die Absicht darin liegt, so wäre auch dies am Schabat verboten.

(Har Zvi, סי' קלג )



Copyright © 2012 by Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland

www.ordonline.de

What do you think?

Send us feedback!

Drucken