Schewat/ Paraschat Beschalach

Kochen und Warmhalten am Schabbat (2.Teil)

 

Es darf daher am Schabat selber nichts Neues auf die Schabes-Platte direkt gestellt werden (so die Meinung der meisten Poskim, dazu später noch), und umso mehr ist es verboten, am Schabat eine Speise auf eine richtige Feuerquelle zu legen, wie etwa auf einen heißen Kochherd . Jedoch haben unsere Gelehrten erlaubt, eine Speise, welche vor dem Schabat (also am Freitag) auf das Feuer gelegt worden ist, am Schabat selber, nachdem man sie vom Feuer genommen hat, auf das Feuer wieder zurück zu stellen (talmudisch: Hachsara, siehe hierzu: Abschnitt „Kira“ in Talmud Schabat). Unter folgenden Bedingungen haben unsere Gelehrten das Zurückstellen einer Speise auf das Feuer erlaubt:

1.) Es muss ein „geschwächtes Feuer“ sein (so wie die Schabes-Platte, halachisch: Kira Grufa Uktuma) 2.) Die Speise muss vollständig durchgekocht sein 3.) Die Speise muss noch warm sein, wenn man sie wieder auf das Feuer stellt 4.) Der Topf, in dem die Speise gekocht wird, darf beim Herunternehmen vom Feuer nicht vollständig von der Hand gelassen werden 5.) Es muss beim Herunternehmen der Speise die Absicht (Kawana) gelten, die Speise auch wieder auf das Feuer zurück zu stellen. (im Notfall ersetzt diese Bedingung Punkt 4, wenn man den Topf doch von der Hand gelassen hat) Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, so gilt in diesem Falle das Verbot die Speise auf das Feuer zurückzustellen. Und selbst wenn die Speise schon gekocht ist (und sogar wenn sie noch warm ist), haben unsere Gelehrten dies verboten, denn eine solche Tätigkeit wirkt, nach der Meinung vieler, als würde man am Schabat kochen“ (Michsey Kemewaschel“). (siehe hierzu in Schulchan Aruch u. Mischna Brura, סימן רנג ס"ב מ"ב ס"ק נה ) An dieser Stelle sei erwähnt: Rav Mosche Feinstein behandelt in einer seiner Responsen (siehe: Igrot Mosche, ח"ד סימן עד ) die Frage, ob es erlaubt sei, am Schabat Warmhalteplatten, die eine niedrige Temperatur haben und die absolut nicht zum Kochen geeignet sind, bedingungslos und frei zu benutzen, schließlich kochen diese Platten überhaupt nicht. Zu folgendem Psak Halacha kommt Rav Mosche Feinstein: Wenn eine Speise schon fertig gekocht und hart ist (sprich: keine flüssige Speise, denn eine kalte flüssige Speise darf niemals am Schabat auf einer Feuerquelle erwärmt werden), so darf man am Schabat selber eine solche Speise auf solche Warmhalteplatten legen, auch ohne, dass sie davor schon auf dieser Platte stehen muss. Jedoch dürfen solche Warmhalteplatten keine Temperaturregulierung in Form von Knöpfen haben. Diese Halacha gilt nicht für die klassische Schabes-Platte, denn diese kann am Schabat durchaus auch kochen (z.B. Tscholent). Nach der Meinung von Rav Schlomo Salman Auerbach ist es, prinzipiell gesprochen (MeIkar Hadin), sogar erlaubt am Schabat selber eine kalte und trockene Speise auf die Schabes-Platte direkt zu legen. Jedoch haben wir den Brauch dies nicht zu machen. (siehe Schmirat Schabat Kehilchata). Nach Rav Ovadia Josef dagegen besteht überhaupt kein halachisches Verbot, die Schabes-Platte so zu benutzen, dass man auch am Schabat selber eine kalte und fertig gekochte (trockene) Speise direkt auf sie legt (es darf aber nicht dazu kommen, dass die Speise gekocht wird, lediglich darf sie aufgewärmt werden). Denn nach seiner Meinung ist die Schabes-Platte in der Regel zum Kochen nicht geeignet. Daher gelten in diesem Falle nicht die rabbinischen Verbote des Aufstellens einer schon fertigen Speise auf das Feuer. (siehe שו"ת יביע אומר ח"ו סימן לב )sere Gelehrten haben verboten, eine Speise (selbst wenn sie schon fertig gekocht ist) am Schabat auf die Feuerquelle direkt zu legen, auch wenn die Feuerquelle eine schwache ist, so wie im Falle der Schabes-Platte. Es darf daher am Schabat selber nichts Neues auf die Schabes-Platte direkt gestellt werden (so die Meinung der meisten Poskim, dazu später noch), und umso mehr ist es verboten, am Schabat eine Speise auf eine richtige Feuerquelle zu legen, wie etwa auf einen heißen Kochherd . Jedoch haben unsere Gelehrten erlaubt, eine Speise, welche vor dem Schabat (also am Freitag) auf das Feuer gelegt worden ist, am Schabat selber, nachdem man sie vom Feuer genommen hat, auf das Feuer wieder zurück zu stellen (talmudisch: Hachsara, siehe hierzu: Abschnitt „Kira“ in Talmud Schabat). Unter folgenden Bedingungen haben unsere Gelehrten das Zurückstellen einer Speise auf das Feuer erlaubt: 6.) Es muss ein „geschwächtes Feuer“ sein (so wie die Schabes-Platte, halachisch: Kira Grufa Uktuma) 7.) Die Speise muss vollständig durchgekocht sein 8.) Die Speise muss noch warm sein, wenn man sie wieder auf das Feuer stellt 9.) Der Topf, in dem die Speise gekocht wird, darf beim Herunternehmen vom Feuer nicht vollständig von der Hand gelassen werden 10.) Es muss beim Herunternehmen der Speise die Absicht (Kawana) gelten, die Speise auch wieder auf das Feuer zurück zu stellen. (im Notfall ersetzt diese Bedingung Punkt 4, wenn man den Topf doch von der Hand gelassen hat) Wenn eine dieser Bedingungen nicht erfüllt wird, so gilt in diesem Falle das Verbot die Speise auf das Feuer zurückzustellen. Und selbst wenn die Speise schon gekocht ist (und sogar wenn sie noch warm ist), haben unsere Gelehrten dies verboten, denn eine solche Tätigkeit wirkt, nach der Meinung vieler, als würde man am Schabat kochen“ (Michsey Kemewaschel“). (siehe hierzu in Schulchan Aruch u. Mischna Brura, סימן רנג ס"ב מ"ב ס"ק נה ) An dieser Stelle sei erwähnt: Rav Mosche Feinstein behandelt in einer seiner Responsen (siehe: Igrot Mosche, ח"ד סימן עד ) die Frage, ob es erlaubt sei, am Schabat Warmhalteplatten, die eine niedrige Temperatur haben und die absolut nicht zum Kochen geeignet sind, bedingungslos und frei zu benutzen, schließlich kochen diese Platten überhaupt nicht. Zu folgendem Psak Halacha kommt Rav Mosche Feinstein: Wenn eine Speise schon fertig gekocht und hart ist (sprich: keine flüssige Speise, denn eine kalte flüssige Speise darf niemals am Schabat auf einer Feuerquelle erwärmt werden), so darf man am Schabat selber eine solche Speise auf solche Warmhalteplatten legen, auch ohne, dass sie davor schon auf dieser Platte stehen muss. Jedoch dürfen solche Warmhalteplatten keine Temperaturregulierung in Form von Knöpfen haben. Diese Halacha gilt nicht für die klassische Schabes-Platte, denn diese kann am Schabat durchaus auch kochen (z.B. Tscholent). Nach der Meinung von Rav Schlomo Salman Auerbach ist es, prinzipiell gesprochen (MeIkar Hadin), sogar erlaubt am Schabat selber eine kalte und trockene Speise auf die Schabes-Platte direkt zu legen. Jedoch haben wir den Brauch dies nicht zu machen. (siehe Schmirat Schabat Kehilchata). Nach Rav Ovadia Josef dagegen besteht überhaupt kein halachisches Verbot, die Schabes-Platte so zu benutzen, dass man auch am Schabat selber eine kalte und fertig gekochte (trockene) Speise direkt auf sie legt (es darf aber nicht dazu kommen, dass die Speise gekocht wird, lediglich darf sie aufgewärmt werden). Denn nach seiner Meinung ist die Schabes-Platte in der Regel zum Kochen nicht geeignet. Daher gelten in diesem Falle nicht die rabbinischen Verbote des Aufstellens einer schon fertigen Speise auf das Feuer. (siehe שו"ת יביע אומר ח"ו סימן לב)



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