Schewat/ Paraschat Beschalach

Die Schabbat-Vorschriften nach Raw B. Posen, Luzern

bearbeitet, ergänzt und vervollständigt von S. Weinmann, Zürich

 

Im Folgenden werden die Melachot im Einzelnen behandelt:

 

 1. Melacha - Pflügen

  1. 1. Definition der Melacha: Das Herrichten des Erdbodens für das Anpflanzen von Bäumen oder Besäen von Samen. (S.M.H, 5, Einleitung)
  1. 2. Im Mischkan: Im Mischkan wurde der Erdboden gepflügt, um Gewächse anzupflanzen zwecks Färbung der Teppiche. (S.M.H, 5, Einleitung)
  1. 3. Schiur / das (hier verbotene) Mass: Die allerkleinste Tätigkeit des Herrichtens des Bodens. (S.M.H,5, Einleitung)
  1. 4. Aw Melacha (Hauptarbeit): Das Graben, Pflügen oder Aufreissen eines Erdbodens, der besät werden kann, ist eine Aw Melacha von «Pflügen». (S.M.H, 5, Einleitung)
  1. 5. Tolda (Unterarbeit): Pflanzenboden düngen, Acker entsteinen, Boden ebnen, Unkraut jäten und Bewässern des Erdbodens ist eine Tolda von «Pflügen» und verboten wie die Aw Melacha. (S.M.H, 5, Einleitung)

Anmerkung: Einige erwähnte Melachot finden wir auch bei «Säen», denn manchmal dient eine Tat zwei Zwecken und man übertritt dadurch zwei Verbote. Beispiel: Das Bewässern lockert den Acker und sofern es schon Pflanzen hat, begünstigt es das Wachstum der Pflanzen.

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  1. 1. Graben von Vertiefungen

Es ist verboten in einem Feld oder Garten ein Loch zu graben oder ein solches mit Sand oder Erde zu füllen. Auch das Ebnen der Erde ist verboten. (B.R.P)

  1. 2. Kehren

Kehren ist im Hause erlaubt, da unsere Häuser Stein- oder Holzböden haben, im Garten jedoch verboten, sogar bei einem Steinboden. Das ist eine Verordnung unserer Weisen, damit man nicht zum Ebnen der Erde kommt, denn in der Regel sind die Gartenböden aus Erde. (B.R.P)

  1. 3. Schwere Gegenstände

Schwere Gegenstände über Sand oder Erde zu ziehen ist nur dann erlaubt, wenn es nicht sicher ist, dass die Erde dabei aufgerissen wird, andernfalls ist es verboten (Pessik Rejscha). (B.R.P)

  1. 4. Kinderwagen stossen

Einen Kinderwagen stossen, auch auf weicher Erde, ist erlaubt, da dies kein Aufreissen, sondern ein Niederdrücken der Erde verursacht. (S.S.K. 28,48 / S.M.H, 5,7)

  1. 5. Kugelspielen

Kinder dürfen im Haus mit Kugeln spielen, aber nicht im Garten, auch wenn er gepflastert ist. (B.R.P. / S.S.K. 16,5)

  1. 6. Sand, Asche oder Salz streuen

Auf gepflasterten Strassen oder Höfen, darf man Sand, Asche oder Salz streuen (auch wenn sie       מוקצה/Mukze sind), wenn Eis oder ausgelaufenes Öl sie bedecken und Ausrutschgefahr besteht (siehe Regeln Paragraph 4). Ist die Strasse ein Reschut Harabim (öffentliches Gebiet nach der Thora) oder besteht sie aus einem Erdboden (Problem von Ebnen des Bodens), dann muss das Streuen durch einen Nichtjuden ausgeführt werden. (S.S.K. 25,10)

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