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Schewat/ Paraschat Beschalach

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Raw Frand zu Parschat Behar 5771

Wie hängen Schmitta und das Betrugsverbot zusammen?

Parschat Behar behandelt die Mizwa (Gebot) von Schmitta, dem Schabbatjahr in Erez Jisrael. Sämtliche landwirtschaftlichen Verrichtungen sind im Lande Israel im siebten Jahr des Schmitta-Zyklusses verboten. Das Land muss wegen den Schmitta-Gesetzen brach liegen. Es ist klar dass dies die Menschen einer Agrargesellschaft stark prägt.

Mitten in den Ausführungen über die Schmitta-Gesetze unterbricht die Tora jedoch und lehrt folgende Halacha (Gesetzesvorschrift): „Wenn du deinem Mitmenschen eine Sache verkaufst oder wenn du aus den Händen deines Mitmenschen etwas erwirbst, so sollst du deinen Bruder nicht betrügen.“ [Wajikra 25:14]

Es scheint, gelinde gesagt, ungewöhnlich, dass die Tora gerade eine Halacha über Ona’ah (Übervorteilen) inmitten der Halachot (Gesetzesvorschriften) über Schmitta lehrt. Zweitens beziehen sich die Halachot von Ona’ah vor allem auf bewegliche Güter. Für Grundstücke kann man, gemäss der Tora, nie zu viel verlangen oder zu wenig bezahlen. Wieso steht also Ona’ah inmitten der Halachot von Schmitta?

Die Tora gibt uns, gemäss der Erklärung des Buches „Bejs Av“, folgende Lehre: Der Grundgedanke der Mizwa von Schmitta ist, dass unser ganzer Lebensunterhalt von G’tt stammt. Wenn ein Mensch lange und hart genug arbeitet und einigermassen erfolgreich im Geschäft tätig ist, kommt ihm in der Regel folgender Gedanke auf: „ICH bin es, der das ganze Geld verdient hat.“ Menschen führen ihre Erfolge auf ihr eigenes Wissen, Geschick, Einsatz, Genauigkeit, etc. zurück.

Die Mizwa von Schmitta ist ein wunderbares Konzept. Zwar gilt es nur in Erez Jisrael (Land Israel) und nur für Bauern, aber dieses Konzept vermittelt uns doch eine wichtige Lehre: „Daran sollst du dich erinnern: Ich (G’tt) bin es, der dir deinen Lebensunterhalt gibt. Am Rosch Haschana wird für jeden Menschen das Einkommen des neuen Jahres bestimmt. Sicher muss jeder den erforderlichen Einsatz leisten, aber die Höhe und der Erfolg bei der Parnassa, dem Lebensunterhalt, hängt von G’tt ab. Beweis dafür ist das Schabbatjahr.

Während dem ganzen Schmitta-Jahr arbeiten wir nicht auf dem Feld. Aber auf irgendeine Art müssen wir ein Einkommen haben. Während dem Schabbatjahr halten wir inne und denken darüber nach, wer uns für uns sorgt. Der Ribbono schel Olam (Herr der Welt) gibt uns unseren Lebensunterhalt. Begreifen wir das, dann verstehen wir auch, wieso das Verbot des Betrügens gerade mitten im Schmitta-Abschnitt eingefügt ist.

Etwas vereinfacht gesagt: Ein Mensch stiehlt $ 1'000.-. Er geht anschliessend nach Hause und stellt fest, dass seine Klimaanlage kaputt gegangen ist. Kostenpunkt der Reparatur: $ 1'000.-. Zum Schluss kommt alles wieder aufs Gleiche heraus. Falls ein Mensch ehrlich daran glaubt, dass G’tt derjenige ist, der im Grunde alle Cheques schreibt und unterzeichnet, macht es für ihn absolut keinen Sinn, eine andere Person zu betrügen: nicht seinen Freund, nicht ein Geschäft, nicht den Staat, nicht die Steuerbehörde – niemanden.

Glaubt eine Person ehrlich an das Konzept des Schmittagesetzes, dass G’tt uns mit allem versorgt, kann er seinen Nächsten nicht betrügen. So eine Haltung kann nur jemand haben, der meint, dass er seinen Lebensunterhalt selbst verdient. Deshalb wird „Ona’ah“ mitten in den Ausführungen über das „Schmittajahr“ behandelt.



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