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Raw Frand zu Parschat Bo 5764

Die Plage der Erstgeborenen war „etwa um Mitternacht“ angesetzt

Mosche sagte zu Pharao vor der Plage der Erstgeborenen: „So spricht Haschem: ‚Ungefähr um Mitternacht trete ich hinaus in Ägyptens Mitte.‘“ [Schemot 11:4]. Raschi erklärt den Ausdruck ‚ungefähr um Mitternacht‘. Sicher kann G’tt exakt sein. Er muss nicht schätzen. Warum sagte Er dann ‚ungefähr um Mitternacht‘? Raschi erklärt, dass man befürchten musste, dass Pharaos Sterndeuter sich irren könnten und denken würden, dass G’ttes Ankunft zu spät (oder zu früh) war. Sie könnten zur Ansicht gelangen, dass die Vorhersage ungenau war. Sie könnten Mosche als Lügner hinstellen.

Mosche hatte die Plagen schon seit einem Jahr angekündigt. Er sagte jeweils genau voraus, was sich abspielen würde. Er hatte sich nie geirrt. Dies war nun die letzte Plage. Was machte es jetzt schon aus, wenn er sagte ‚Mitternacht‘ und die Sterndeuter kämen zum Schluss, dass die Plage etwas früher oder etwas später anfing? Hätte sie Mosches Trefferquote weniger beeindruckt? Wäre dies eine Rechtfertigung, ihn als Lügner zu bezeichnen? Denkt nur an seine Vorhersagen! Er hatte die ganze Zeit über recht. Würden sie ihn wirklich einen Lügner nennen, wenn er sich in der Vorhersage von Plage Nummer 10 um 2 Minuten geirrt hätte?

Als wir uns in den letzten Jahren mit dieser Frage beschäftigten, haben wir festgehalten, dass dies die Natur und Kraft des Zynismus („Lejzanut“) ist – jederzeit Fehler aufzudecken und sie zu Mängeln grösseren Ausmasses aufzublasen.

Kürzlich sah ich eine andere Deutung von Rav Elja Me‘ir Bloch szl. Wir sorgen uns nicht um die Zyniker, sondern um die Ehre G’ttes. Wenn G’tt sagte, Er würde um Mitternacht da sein und die Leute warteten und meinten, dass Mitternacht schon vorbei wäre, so wäre dies ein Chillul Haschem (eine Entweihung des g’ttlichen Namens), wenn auch nur für eine Minute.

Wir können einen Chillul Haschem nicht einmal eine Minute lang tolerieren. Wir können dies mit jemandem vergleichen, der in der Frühausgabe einer Zeitung fälschlicherweise angeklagt worden war. Eine Richtigstellung war für die Morgenausgabe des folgenden Tages geplant. Die Person, die grundlos bezichtigt worden war, will nicht bis zum nächsten Tag warten. Sie verlangt einen Rückzug der Anklage in der Nachmittagsausgabe. Nicht nur das: Wenn eine weitere Vormittagsausgabe erscheint, möchte sie ihr Ansehen schon in dieser Ausgabe bereinigt sehen. Sie wird sich nicht damit begnügen, dass „die Sache morgen früh geklärt sein wird“.

Es darf nicht sein, dass der G’ttliche Name sogar für eine Minute entweiht wird.



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