Der Zusammenhang zwischen der Parah Adumah und dem Tod der Gerechten - (Raw Frand Chukat 5781 - Beitrag 1)

Der Zusammenhang zwischen der Parah Adumah und dem Tod der Gerechten

Unmittelbar nach dem Torah-Abschnitt über die Parah Adumah (rote Kuh) - mit der ein Mensch, der mit einem Toten in Kontakt gekommen ist, rituell wieder gereinigt wird - berichtet uns die Torah vom Tod von Mirjam [Bamidbar 20:1]. Gemäss dem Talmud [Moed Katan 28a] weist die Abfolge dieser zwei Abschnitte darauf hin, dass "ebenso wie die Parah Adumah sühnt, so sühnt auch der Tod eines Gerechten" (Raschi zur Stelle).

Worin besteht die Gemeinsamkeit zwischen der Parah Adumah und dem Tod des Gerechten? Wie bewirkt dies Sühne für die Welt? Auffallend ist, dass die Gemara bei ihrem Vergleich nicht von der (rituellen) Reinigung (Tahara) der Parah Adumah spricht. Es geht vielmehr um die Sühne (Kaparah), welche die Parah Adumah bewirkt.

Wir müssen als Erstes den Aspekt der Parah Adumah genauer betrachten, dem die Sühne entspringt. Die Kaparah rührt von der Tatsache her, dass die Parah Adumah unseren Glauben (Emunah) prüft. Unsere Weisen berichten, dass wir wegen der Parah Adumah von den anderen Völkern verspottet werden. Sie gebrauchten sie, um unsere Gläubigkeit in Frage zu stellen. Sie hänselten uns und behaupteten, dies sei eine Form von Zauberei oder Hexenkunst. Wie funktioniert das Ganze? Wieso funktioniert das Ganze? Es ist eine auffallend merkwürdige Sache. Die ganze Gruppe von Gesetzen, die mit der roten Kuh in Verbindung stehen, ist so widersprüchlich, dass unser ganzer Glaube an die G'ttlichkeit der Gebote in Frage gestellt wird. Wie z.B., der Unreine, der mit in Wasser verdünnter Asche bespritzt wird, wird rein, aber diejenigen, die sich mit dem Herstellen des Reinigungswassers befassen, werden unrein! Dies ist so schwierig nachzuvollziehen, dass sogar der weiseste aller Menschen, König Schlomoh (Salomon), diesem Gedankengang nicht folgen konnte.

Wenn die Juden das Ritual der Parah Adumah ausführen, machen sie damit die Aussage: "Wir vertrauen auf G'tt." Es ist für uns nicht klar, wie das Ganze funktioniert, aber wir führen es trotzdem aus. Auch im Leben gibt es viele Dinge, die unverständlich sind und keinen Sinn ergeben. Wir bewirken Sühne, indem wir trotz allem bereit sind, die g'ttliche Fügung und Lehre anzunehmen.

In dieser Parascha hat Klal Jisrael (die Gemeinde Israel) das Ende ihrer 40-jährigen Wüstenwanderung erreicht. In den vergangen 40 Jahren besassen sie im Verdienst von Mirjam einen Wasserbrunnen. Soweit uns bekannt ist, hat Mirjam nur einmal in ihrem Leben einen Fehler begangen. Einmal sprach sie Laschon Harah (üble Nachrede) über ihren Bruder. Für diese Handlung wurde sie sogleich bestraft.

Deshalb kann man sich fragen, wieso Mirjam in der Wüste sterben musste und Erez Jisrael (das Land Israel) nicht betreten durfte. Sie hatte ja nur die eine Sünde begangen und war für diese bereits bestraft worden. Und trotzdem: "Und Mirjam starb dort und wurde dort begraben." [Bamidbar 20:1]

"Das ist doch ungerecht!" Wieso durfte sie nicht nach Erez Jisrael hineingehen? Dies macht keinen Sinn. Jedoch: Der Tod der Gerechten sühnt. Wenn ein Gerechter stirbt, können wir uns fragen, wieso dies geschehen ist. Wir fragen uns: "Wir können dies nicht verstehen - er war so ein guter Mensch!" Im Grunde müssen wir jedoch den Tod der Gerechten mit demselben festen Glauben annehmen wie die Gesetze der Parah Adumah. Wir sind bereit unser Leben mit der gleichen Hingabe an G'tt und seine Torah weiterzuführen, trotz unseren unbeantworteten Fragen, weshalb die Dinge so liegen. Aus dieser Quelle entspringt die Sühne beim Tod der Gerechten.

Die Trauernden sprechen das "Ziduk HaDin" nach dem Begräbnis ihres Verwandten. Das Aussprechen von "Ziduk HaDin" (das Sich fügen in die Rechtmässigkeit des g'ttlichen Urteils) indem wir - trotz all unseren Fragen und schlummernden Zweifeln - "HaZur Tamim Po'alo" ("der Fels, seine Taten sind makellos") [Dewarim 34:4] sagen, ist eine mächtige Sühne für uns. Und das ist es, was die rote Kuh mit dem Tod der Gerechten verbindet.

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Die Bearbeitung dieses Beitages erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich

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