
Die Vorschriften für die "Drei Wochen"
Da am 17. Tamus die Leiden der Tempelzerstörung angefangen haben, beginnt eine dreiwöchige Periode der Trauer. Ab dem 17. Tamus werden Trauerriten begangen. Mit dem Beginn des Monats Aw werden diese Bräuche strenger, je näher Tisch'a BeAw (der Neunte Aw) kommt.
A. Vorschriften ab 17. Tamus bis Rosch Chodesch Aw (bis zum ersten Aw)
B. Vorschriften ab Rosch Chodesch Aw bis zum Beginn der Woche, in der Tisch’a BeAw (der 9. Aw) ist
C. Vorschriften für „Schabbat Chason“ (Schabbat vor Tisch’a BeAw)
D. Vorschriften von Beginn der Woche an, in der Tisch’a BeAw ist, bis Erew Tisch’a BeAw (8. Aw)
E. Vorschriften für Erew Tisch’a BeAw (8. Aw)
F. Vorschriften für Erew Tisch'a beAw (8. oder 9. Aw), der auf Schabbat fällt (Tisch’a beAw am Sonntag)
G. Die Nacht von Tisch'a beAw
H. Vorschriften für Tisch’a BeAw (9. Aw)
I. Vorschriften bis zum 10. Aw mittags
A. Folgende Vorschriften gelten ab 17. Tamus bis Rosch Chodesch Aw (bis zum ersten Aw):
- 1. In dieser Zeit schert man sich nicht, weder das Haupthaar noch den Bart, noch das Haar am ganzen Körper; Erwachsene dürfen auch nicht Kinder scheren. Jedoch darf man den Oberlippenbart (Schnurrbart/Schnauz) scheren, soweit er beim Essen stört. Ebenfalls ist es erlaubt die Nägel zu schneiden.
- 2. In dieser Zeit ist Tanz und Musik verboten, weder zu musizieren noch Musik zu hören. Ein Jude, der von Beruf Musiker ist, darf seines Lebensunterhaltes wegen in nichtjüdischen Häusern musizieren.
- 3. Man heiratet nicht. Jedoch ist es erlaubt sich zu verloben und sogar ein Festmahl dabei zu veranstalten. Tanz und Musik bleiben aber verboten.
- 4. Manche haben den Brauch, ab dem Fasttag des 17. Tamus (ausser am Schabbat oder einer Mahlzeit zu Ehren einer Mizwa) kein Fleisch zu essen und keinen Wein zu trinken. Der weitverbreitete Brauch ist jedoch mit diesem Verbot erst am 1. Aw zu beginnen.
- 5. Man darf neue Kleider kaufen. Angesehene Kleider, auf die man beim ersten Anziehen den Segensspruch „Schehechejanu" spricht, dürfen wochentags nicht angezogen werden. Am Schabbat jedoch ist es erlaubt die neuen Kleider anzuziehen und das „Schehechejanu" über sie zu sprechen. [Nach Meinung des Arisal sollte sogar am Schabbat kein Schehechejanu gesprochen werden]
- B. Vorschriften ab Rosch Chodesch Aw (1. Aw)
Wenn der Monat Aw beginnt, verringere man die Freude [Talmud: Ta'anit, 29a]
Jeder, der um Jerusalem trauert, hat das Verdienst, sie in der Zeit ihrer Freude (nach Aufbau von Jerusalem und des 3. Tempels) sehen zu dürfen; und der nicht um Jerusalem trauert, wird sie nicht in der Zeit ihrer Freude sehen [Talmud Ta’anit 30b].
- 1. Verbot des Haarscherens wie bis anhin. Nägelschneiden erlaubt wie bis anhin.
- 2. Verbot des Heiratens wie bis anhin. Sich zu verloben ist erlaubt, wie bis anhin - sogar am Tisch'a BeAw selbst, damit ein anderer ihm nicht zuvorkommt - jedoch darf dabei kein Festmahl veranstaltet werden, auch am Schabbat nicht. Ein kleiner Imbiss ist hingegen erlaubt (ausser am Tisch’a BeAw natürlich).
- 3. Verbot von Tanz und Musik wie bis anhin; auch für einen Musiker, der seines Lebensunterhaltes wegen bis anhin in nichtjüdischen Häusern musizieren durfte.
- 4. Man darf keinen Lustbau oder einen Bau, nur der Bequemlichkeit wegen, bauen. Man darf sein Haus oder seine Wohnung nicht streichen lassen. Jedoch darf man etwas reparieren lassen, damit der Schaden nicht noch grösser wird.
- 5. Wenn man einen Prozess mit einem Nichtjuden hat, soll man ihn bis nach Tisch'a beAw verschieben lassen, weil diese Zeit für die Juden eine ungünstige Zeit ist.
- 6. Neue Kleider dürfen in diesen Tagen nicht angezogen werden, auch am Schabbat nicht, sogar wenn das "Schehechejanu" über sie bereits beim Kauf vor dem 17. Tamus gesprochen wurde.
- 7. Es dürfen weder neue Kleider gekauft werden, noch darf man sie von einem Schneider herstellen lassen.
- 8. Die Schabbat-Kleider dürfen nicht angezogen werden. Doch bei einer Brit-Mila dürfen die Eltern des Kindes, der Mohel und der "Sandak" Schabbat-Kleider anziehen. Bei einer Bar-Mizwa darf der Junge und seine Eltern und bei einem Pidjon haBen dürfen die Eltern und der Kohen Schabbat-Kleider anziehen.
- 9. Ab dem Eingang des 1. Aw wird kein Fleisch mehr gegessen und kein Wein mehr getrunken. Der Grund dieses Verbotes ist, dass durch die Zerstörung des Tempels die Fleisch-Opfer und die Guss-Opfer (von Wein) aufhörten. Jedoch ist es erlaubt, in einem fleischigen Topf andere Speisen zu kochen.
- 10. Am Schabbat wie auch zu Ehren einer Mizwa wie z.B. Brit-Mila, Pidjon haBen oder an einer Sijum Massechet (Feier zu Ehren des Fertiglernens eines Talmud-Traktates) ist der Genuss von Fleisch und Wein erlaubt.
- 11. Wem Milchspeisen schaden, der darf Fleisch von Geflügel essen. Einem Kranken ist alles erlaubt.
- 12. Kleider dürfen weder gewaschen noch gebügelt werden – auch nicht ein Kleidungsstück, das man erst nach Tisch'a beAw anziehen will. Wer nur ein einziges Hemd hat, darf es waschen.
- 13. Ebenso ist es verboten, gewaschene Kleider anzuziehen, mit gewaschener Bettwäsche Decken, Kissen und Matratze zu überziehen, oder mit gewaschenen Tischtüchern den Tisch zu decken. Jedoch besteht die Möglichkeit, einige frischgewaschene Kleidungsstücke, vor dem 1. Aw - oder am Schabbat nach dem 1. Aw - je eine halbe Stunde anzuziehen, um sie alsdann in den "neun Tagen" benutzen zu dürfen, da sie so nicht mehr als frischgewaschen gelten.
- 14. Kleinkinderwäsche darf gewaschen werden.
- 15. Unterwäsche und Socken dürfen bei dringendem Bedarf (sehr verschmutzt oder übelriechend) gewechselt werden.
- 16. Man darf sich nicht baden. Jedoch darf man Hände, Füsse und Gesicht mit kaltem Wasser (ohne Seife) waschen. Man darf etwas warmes Wasser hinzufügen, damit es nicht ganz kalt ist. Zur Heilung jedoch, wie z.B. eine Wöchnerin, eine werdende Mutter, die bald niederkommt, oder ein schwacher Mensch, dem der Arzt Bäder verschrieb, dürfen sich warm baden. Auch darf sich eine Frau, am Ende ihrer Absonderung (Nidah) normal waschen, baden und zur Tewila gehen.
- 17. Ein Schwerarbeiter, der sehr schwitzt, darf den Schweiss mit warmem Wasser wegwaschen. Ebenfalls in heissen Ländern oder an sehr heissen Tagen, an denen man sehr schwitzt, darf der Schweiss mit warmem Wasser weggewaschen werden.
- 18. Verschmutzte Körperteile dürfen mit warmem Wasser gewaschen werden.
- 19. Männer, die jeden Tag vor Schacharit in die Mikwa gehen, dürfen es auch in diesen Tagen tun. Wer es aber manchmal unterlässt, darf in diesen Tagen nicht in die Mikwa gehen.
- 20. Deodorant darf benutzt werden.
- C. Vorschriften für Schabbat Chason (Schabbat vor Tisch'a beAw):
- 1. Freitag, Erew Schabbat Chason dürfen Hände, Füsse und Kopf mit warmem Wasser (ohne Seife) gewaschen werden. In gewissen Gemeinden herrscht jedoch der Brauch, dass man sich am Erew Schabbat Chason normal wie jeden Freitag wäscht.
- 2. Nägelschneiden, Schuheputzen und -glänzen sind erlaubt, auch wenn Tisch'a beAw auf Schabbat fällt (und auf Sonntag verschoben wird).
- 3. Wer keine Unterwäsche oder ein Hemd für Schabbat hat, darf waschen, was er für Schabbat benötigt.
- 4. Leintücher dürfen nicht gewechselt werden.
- 5. Für Schabbat darf man gewaschene Tischtücher benützen. Wenn man kein gebügeltes Tischtuch hat, darf man es bügeln.
- 6. Man darf Staubsaugen und den Boden aufwischen.
- 7. Der meistverbreitete Brauch ist, dass man am Schabbat Chason die Schabbat-Kleider anzieht.
- 8. Am Schabbat Chason ist der Fleisch- und Weingenuss wie jeden Schabbat erlaubt, selbst wenn Tisch'a beAw auf Schabbat fällt und auf Sonntag verschoben wird.
- 9. In den Gemeinden, wo der Brauch herrscht, am Schabbat in der Synagoge zu tanzen, darf auch an diesem Schabbat getanzt werden.
- 10. Bei Hawdala auf Wein oder Traubensaft, wenn man ein Kind (von ca. 6 - 9 Jahren) hat, das den Wein trinken kann, gebe man es ihm - und wenn nicht, so trinke man den Wein selbst.
- D. Vorschriften von Beginn der Woche, in der Tisch'a beAw ist, bis Erew Tisch'a beAw (8. Aw)
- 1. Alles, was ab dem 1. Aw verboten ist, ist selbstverständlich in dieser Woche weiter verboten.
- 2. Erschwerend kommt folgendes hinzu:
- - Nägelschneiden ist nur für eine Mizwa, wie z.B. für Schabbat (Tisch'a beAw am Schabbat) oder für eine Frau, die zur Tewila muss, erlaubt.
- - Eine jüdische Frau, die mit dem Waschen von Kleidern ihr Geld verdient, darf in diesen Tagen - sogar für Nichtjuden - keine Wäsche waschen. Wenn sie Geld benötigt, weil sie mittellos ist, so ist es ihr erlaubt, für Nichtjuden zu waschen.
- - Auch wer nur ein Hemd hat, darf es nicht waschen, ausser wenn es so verschmutzt ist, dass es nicht mehr angezogen werden kann.
_____________________________________________________________________________ |
|
|
Copyright © 2023 by Verein Lema'an Achai / Jüfo-Zentrum.
Zusätzliche Beiträge und Online-Schiurim finden Sie auf: www.juefo.com
Weiterverteilung ist erlaubt, aber bitte verweisen Sie korrekt auf die Urheber und das Copyright von Autor und Verein Lema'an Achai / Jüfo-Zentrum.
Das Jüdische Informationszentrum („Jüfo“) in Zürich erreichen Sie per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für Fragen zu diesen Artikeln und zu Ihrem Judentum.
m Judentum.
What do you think?
Send us feedback!