Tisch’a BeAw am Schabbat – was bedeutet die Verschiebung auf den Sonntag?
Im Laufe der "Drei Wochen", vom 17. Tamus bis zum 9. Aw, verstärkt sich das Mass der Trauer, die wir fühlen. Ein ganz spezielles Mass der Trauer, die in der Halacha besprochen wird, wird für die "Schawua Schechal Bo Tisch’a BeAw" – die Woche, in der Tisch’a BeAw stattfindet, reserviert.
Rav Joseph B. Soloveitschik (1903-1993) bemerkt, dass unter den Rischonim eine Meinungs- verschiedenheit herrscht, ob es eine "Schawua Schechal Bo Tisch’a beAw" gibt, wenn Tisch’a BeAw auf Schabbat fällt und dessen Einhaltung auf Sonntag verschoben wird. Der Schulchan Aruch erwähnt beide Meinungen; die Meinung, dass es in einem solchen Fall keine "Schawua Schechal Bo" gibt, und die Meinung, dass die vorhergehende Woche den Status einer "Schawua Schechal Bo" hat.
Was ist die Basis für diese Meinungsverschiedenheit unter den Rischonim? Rav Soloveitschik meint, dass die Rischonim darüber argumentieren, ob im Falle, wenn Tisch’a BeAw auf Schabbat fällt, der eigentliche Fasttag auf den Sonntag verschoben wird, oder ob es in einem solchen Jahr keinen Tisch’a BeAw gibt, und der Sonntag nur ein Erinnerungstag an Tisch’a BeAw ist. Diese scheinbar theoretische Unterscheidung hat praktische Konsequenzen, die in einer anderen halachischen Meinungsverschiedenheit widerspiegeln. Öffentliche Zeichen der Trauer – wie zum Beispiel barfuss oder in Turnschuhen am Schabbat auf die Strasse gehen oder in Schul am Boden sitzen – dürfen am Schabbat nicht gezeigt werden. Die Rischonim sind sich jedoch darüber uneinig, ob ein Mensch seine geheimen Handlungen am Schabbat von Tisch’a BeAw einschränken muss. Dies kann angesichts der obenerwähnten Unterscheidung erklärt werden. Falls Tisch’a BeAw auf Sonntag aufgeschoben wird, sollte es am Schabbat keine Trauer geben, weder öffentlich noch privat. Falls jedoch der Sonntag nicht Tisch’a BeAw ist, sondern nur eine Erinnerung daran, müssten manche geheime Einschränkungen von Tisch’a BeAw am Schabbat beachtet werden. (Schiurej Ha'Rav: Inyanej Avejlut VeTisch’a BeAv, p. 13)
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