Schewat/ Paraschat Beschalach

Dazu zählt auch das Verbot, den siebenarmigen Tempelleuchter, die Menora, als Kunstwerk oder Ausstellungsobjekt nachzuahmen und aufzustellen. Der RamBam (Maimonides) legt diese Vorschrift so fest, dass es verboten ist, diese Gegenstände exakt nachzubauen, jedoch darf ein Mensch einen sechsarmigen oder achtarmigen Leuchter herstellen, denn diese entsprechen nicht mehr der genauen Form der Menora (RamBam, Mischne Tora, Hilochot Beyt Habechira, 7. Ab., 10. Halacha).

Ebenso wird diese Vorschrift im Schulchan Aruach festgelegt (Band Jore Dea 141, § 8 ).

Wichtig zu wissen, ist folgende Grundregel welche der Talmud aufstellt: Eine für uns verbotene Menora ist nur dann verboten, wenn sie von ihrem Material her auch im Tempel koscher für das Lichtanzünden gewesen wäre. Daher ist ein siebenarmiger Leuchter nicht verboten, wenn er z.B. aus Holz Ton ist. Jedoch ist ein siebenarmiger Leuchter aus Metall (sogar wenn nicht aus Gold) ein halachisches Problem. (siehe im “Siftey Kohen“ auf die genannte Stelle im Schulchan Aruch)

Einen Streit gibt es zwischen den halachischen Autoritäten der Neuzeit (“Acharonim“). Manche erlauben eine siebenarmige Menora aufzustellen, solange sie erst gar nicht für Öl (wie im Tempel), sondern nur für Kerzen gedacht ist, die meisten aber verbieten auch solche Leuchter, es sei denn es gibt einen eindeutigen und sichtbaren Unterschied zu der Menora des Tempels.



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