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Allgemein

Die sieben universellen (noachidischen) Gesetze

Die sieben „Universellen (Noachidischen) Gesetze“

Mit freundlicher Genehmigung von Verein Ahawat Torah, Zürich

Ergänzungen von S. Weinmann

Adam Harischon (der erste Mensch) erhielt von G“tt sechs Gesetze. Noach erhielt das siebte Gesetz: „Ewer min Hachai“ – das Verbot von einem lebenden Tier Fleisch zu essen (siehe Rambam/Maimonides, Hilchot Melachim, 8,10 – 10,12).  Bis anhin war dieses Verbot, wegen des generellen Verbotes des Fleischgenusses, nicht relevant.

Diese ethischen Gesetze haben universale Gültigkeit - sie betreffen und verpflichten alle Nachkommen Noachs d.h. alle Menschen der Welt.

Ein Ben Noach (Noachide), der eines dieser Gesetze übertritt, ist todesschuldig (Rambam/Maimonides, Hilchot Melachim, 9,14). 

Liste und Details der sieben Gesetze:

Kurze Zusammenfassung der 7 Noachidischen Hauptgesetze: Sechs Verbote und ein Gebot(nach dem Codex des Maimonides)

  1. Götzendienst
    • Das Knien, Beten, Opfern oder sonstiger Dienst irgendeiner vermeintlichen Gottheit ausser dem Schöpfer selbst ist verboten.
  2. Blasphemie
    • Das "Segnen" des Schöpfers (der Ausdruck "Segnen" ist ein Euphemismus; gemeint ist das Gegenteil).
  3. Mord
    • Jemanden absichtlich töten. [inkl. Abtreibung und (aktive) Sterbehilfe].
  4. Sexuelles Vergehen
    • Ehebruch - Beziehungen zu einer mit einem Anderen verheirateten Frau
    • Inzest - Beziehungen zu verschiedenen nahen Verwandten
    • Homosexuelle Beziehungen zwischen zwei Männern
    • Zoophilie – mit Tieren
  5. Unehrliches Sichaneignen
    • von fremdem Eigentum (Diebstahl, Raub, das Zurückhalten von Arbeitslohn etc.) oder von Leib (Menschenraub)
  6. Verzehr von Teilen lebendiger Tiere
    • Das Essen eines vom lebenden Tier abgetrennten Glieds oder dessen Fleisch, sogar nach dem in der Zwischenzeit eingetretenen Tod des Tieres.
  7. Gerichte/Gesetze
    • Die Einrichtung von geeigneten Bezirksgerichten, welche über die Einhaltung dieser Verbote beraten und das Volk ermahnen und im gegebenen Fall auch Strafrecht anwenden.

Nach manchen Autoritäten gelten zusätzlich die folgenden Gesetze: Zwei Verbote und ein Gebot:

  1. Die Kreuzzucht zwei verschiedener Tierarten oder zwei verschiedener Baumarten
  2. Das Kastrieren von Tieren
  3. Die Pflicht, geeignetes Zivilrecht einzuführen


Die Gerechten aller Nationen haben ein Anteil an der zukünftigen Welt. [Tossefta, Sanhedrin 13]

Ich rufe Himmel und Erde als Zeugen. Jede Person, ob Nichtjude oder Jude, Mann oder Frau, Knecht oder Magd, kann die G"ttliche Präsenz über sich bringen, je nach seinen Taten. [Tanna debej Elijahu Rabba 9]

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