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Herrschen ist g-ttlich - (Raw Zweig WeSot HaBeracha 5774)

Herrschen ist g-ttlich

"Er ist König in Jeschurun" [Dewarim 33:5]

Der Ibn Esra führt den Vers "Wajehi Bijschurun Melech" - "Er ist König in Jeschurun" (also im Volk Israel) als Referenz dafür an, dass Mosche der König Israels war. Der Rambam widerspricht dem und ist der Ansicht, dass dies einen Gegensatz zur folgenden talmudischen Abhandlung darstellt: Eine wesentliche Komponente der Rosch-Haschana-Gebete ist der Abschnitt, der als "Malchujot" bezeichnet wird und die Existenz sowie völlige Souveränität G-ttes verkündet. Einer der (in diesem Abschnitt) zu rezitierenden Verse, die der Talmud auflistet, lautet: "Wajehi Bijschurun Melech". Unbestritten ist der König, auf den sich der Vers bezieht, Haschem - nicht Mosche. Wie löst der Ibn Esra diesen scheinbaren Widerspruch?

Ein noch bemerkenswerterer Widerspruch findet sich in Raschis Kommentar zur Torah. Wenn Raschi den Vers "Er ist König in Jeschurun" erklärt, definiert Raschi den "König" als Haschem. Im Wochenabschnitt Beha'alotecha [Bamidbar 10:2], befiehlt Haschem, dass zwei silberne Trompeten angefertigt werden sollen, um die Gemeinde zu versammeln und um die Lager zum Aufbruch zu rufen. Der Ewige sprach zu Mosche und sagte: „Mache dir zwei Trompeten…“ - Raschi kommentiert zu dieser Stelle („Mache dir…“), nur dir zum alleinigen Gebrauch - und „mache dir…“, dass sie vor dir blasen, wie es einem König gebührt. Zur Beweisführung zitiert Raschi hier den Vers, "Er ist König in Jeschurun", um zu belegen, dass Mosche den Status eines Königs hatte.

Der Talmud lehrt, dass obwohl ein Gelehrter die ihm zustehende Ehre von sich weisen kann, dies einem König nicht gestattet ist. Der Mordechai, einer der frühen talmudischen Kommentatoren und Dezisoren, bringt hinsichtlich der Begründung dafür etwas Licht ins Dunkel: Ein Gelehrter, der das legitime Recht erwirbt, geehrt zu werden, mag auf dieses Recht verzichten - doch die Ehre, die einem König gebührt, ist die Ehre G-ttes: "Ki la‘Schem ha'Melucha" - "Denn die Herrschaft gehört Haschem". Aus diesem Grund hat ein König kein Recht dazu, auf die Ehre zu verzichten, die ihm zusteht. Die jüdische Vorstellung von Monarchie besteht darin, dass der König als eine Art "Verbindungkanal" für die Herrschaft G-ttes über die Welt fungiert. Dies ist es, was mit der Herrschaft gemeint ist, die Haschem gehört.

Mosche Rabbejnu verkörpert die Vorstellung eines jüdischen Königs als Verbindungsglied für Haschems Herrschaft über die Welt. Wie Chasal (unsere Weisen) sagen: "Schechina medaberet mitoch Grono" - "Die g-ttliche Vorsehung spricht aus seiner Kehle." Aus diesem Grund besteht kein Widerspruch darin, wenn man den Vers "Er ist König in Jeschurun" so interpretiert, dass er sich sowohl auf Haschem, als auch auf Mosche bezieht - denn die Herrschaft von Mosche ist in Wahrheit die Herrschaft G-ttes.

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