Schewat/ Paraschat Beschalach

Fasttag 20. Siwan

Der Fasttag des 20. Siwan

(Aus Sefer Hatoda’a / Das Jüdische Jahr. Bearbeitet und ergänzt von S. Weinmann)

Der zwanzigste Siwan ist ein trauriges Datum der jüdischen Geschichte. An diesem Tag erlitten die jüdischen Gemeinden in Europa wiederholt grausame Ausschreitungen und Verfolgungen. Darum wurde dieser Tag von Rabbejnu Tam und allen französischen Weisen als öffentlicher Fasttag festgesetzt. Anlass zu diesem Entscheid gaben Ausschreitungen, die der Anschuldigung eines Ritualmordes in der Stadt Blois folgten. Dies geschah im Jahr 4931 (1171 nach der weltlichen Zeitrechnung).

Im Jahre 5410, (1650 nach der gew. Zeitrechnung), bestätigten die Weisen jener Genration noch einmal diesen Tag als Fasttag. Damals fanden brutale Verfolgungen und Pogrome gegen die jüdische Bevölkerung Polens statt. In den Jahren 5408-5409 (1648-1649) vernichteten die wilden Kosaken, unter der Führung Bogdan Chmelnyzkyj’s  hunderte von jüdischen Gemeinden und ermordeten Zehntausende von Juden. Diese jüdischen Gemeinden Polens waren zu jener Zeit Hauptzentren des europäischen Judentums, sowohl quantitativ als qualitativ.

Das Jahr 4931 (1171 nach der weltlichen Zeitrechnung)

Rabbi Jossef Hacohen hat die Ereignisse, die sich während der Kreuzzüge abgespielt hatten, in seinem Buch „Ejmek Habacha“ aufgezeichnet. Er erzählt die furchtbare Geschichte, die sich in der Stadt Blois in Frankreich ereignet hatte. Diese Ausschreitungen hatten die ganze jüdische Bevölkerung Europas erschüttert, obwohl dies nicht die ersten bitteren Erfahrungen waren. So schreibt Rabbi Jossef Hacohen:

„Es war im Jahre 4931 (1171), da ging ein jüdischer Mann des Abends aus, um sein Pferd zu tränken. Er sah einen Nichtjuden, der auch zum Fluss kam. Der Jude war entsetzt, als er sah, dass der Mann ein Kind ertränkte. Als der Nichtjude sich bei der Tat ertappt sah, bekam er einen grossen Schrecken, ging zu seinem Herrn und erzählte ihm: Ich sah einen Juden, der ein kleines Kind ins Wasser warf, weil es Juden angriff und so komme ich, dir dies zu erzählen. Da befahl der Tyrann, Rabbi Jechiel Ben David, Rabbi Jekutiel Bar Jehuda, (die Kohanim, Schüler von Rabbejnu Schemuel), und Rabbi Jehuda Ben Aharon festzunehmen. Man fesselte sie mit Stricken, erschlug alle mit dem Schwert und warf sie ins Feuer. Ihre Körper blieben ganz und verbrannten nicht.

Neben diesen drei Rabbinern, wurden auch 31 andere Juden festgenommen und zum Scheiterhaufen gebracht. Als sie auf dem Scheiterhaufen waren und die Flammen hinaufloderten, erhoben sie ihre Stimmen und sangen während ihrer Marter das Gebet „Alejnu Leschabeach – uns liegt es ob, G“tt zu preisen“. So singend hauchten sie ihre Seele aus und starben vor G“tt. Auch ihre Körper blieben unversehrt und verbrannten nicht.

Diese 31 Personen waren vorher vor die Wahl gestellt worden, den christlichen Glauben anzunehmen oder lebendigen Leibes verbrannt zu werden. Sie verweigerten es, ihrem G“tt untreu zu werden. Die Tyrannen folterten sie, um zu sehen, ob sie ihrem G“tt abtrünnig würden. Jedoch vergebens, denn sie weigerten sich standhaft und sagten einer zum anderen: Lasst uns stark sein für unseren G“tt! Da warfen sie sie ins Feuer – doch ihre Körper blieben unversehrt und ihre Seelen stiegen zu G“tt empor. Als die Nichtjuden dies sahen, wunderen sie sich und sprachen:  Sicher sind dies heilige Männer, dies ist ein Fingerzeig G“ttes!

Zum Andenken an dieses traurige Ereignis, das am 20. Siwan 4931 (1171) stattfand, setze der grösste der damaligen Weisen Frankreichs, Rabbejnu Tam, fest, den 20. Siwan als Fasttag zu begehen: „Die Juden Frankreichs und der Inseln nahmen auf sich diesen bitteren Tag als Trauer- und Fasttag zu begehen.“ Weiter fügt Rabbejnu Tam hinzu: „Dieser Fasttag soll grösser sein als Zom Gedalja, denn es ist ein Jom Kippur, ein Tag der Sühne“.

Die Verfasser der Pijutim jener Tage verfassten besondere Selichot – Bussgebete – und Klagelieder, die den Opfern jener Blutbeschuldigungen gewidmet sind.

Im Jahre 5410 (1650 ) wird der Fasttag wieder in Kraft gesetzt

In den Jahren 5408-5409 (1648-1649) zog der Tyrann Chmelnyzkyj mit seinen Horden durch die Ukraine, Podolien und Wolhynien. Dort zerstörte er Hunderte von heiligen jüdischen Gemeinden. Das Blut Zehntausender von Juden wurde erbarmungslos vergossen. In Polen, das damals eine Grossmacht war, gab es einen Hohen Rat der polnischen Juden. Er wurde „Wa’ad Arba’ Arazot - Ausschuss der vier Länder“ genannt. Er war die höchste jüdische Institution zur Selbstverwaltung im Königreich Polen, welche rund 200 Jahre bestand. Der Rat existierte und funktionierte bis zum Jahre 5524 (1764).  

Die so genannte Vierländersynode war die Organisation, welche die Gemeinden der vier Provinzen des Königreiches (Großpolen, Kleinpolen, Litauen und Weissrussland) unter anderem gegenüber dem König vertrat und Beschlüsse, die für die jüdische Gemeinschaft bindend waren, verfasste. Der Ausschuss traf sich mindestens zweimal im Jahr während der grossen Jahrmärkte von Lublin und Jarosław. Jüdische Geistesgrössen und ehrbare Gemeindevorsteher bildeten diesen hohen Rat und erhielten vom polnischen König grosse Rechte für ihre Gemeinden; sie hatten grosse Befugnisse und Bestimmungsrechte innerhalb der Gemeinden. Während dieser wichtigen Messen, kamen sie zusammen, um Entscheidungen über strittige Fragen der Rechtsauslegung (Halacha) zu treffen und um theologische Fragen und praktische alltägliche Probleme zu lösen.

Als nach den Jahren der Vernichtung, 1648-1649, die Messe in Lublin abgehalten wurde (1650), kam die Vierländersynode zusammen und bestätigte die Aufrechterhaltung des Fasttages vom 20. Siwan als Trauertag für die zerstörten Gemeinden und als Gedenktag für den Märtyrertod von Rabbi Jechiel Michel von Nemirov und Rabbi Schmischon von Ostropol, die am 20. Siwan ermordet worden waren.

Rabbi Nathan Nata Hannover schreibt in seiner Chronik „Jawen Mezula“: „Es wurde unter ihnen (dem Hohen Rat) vereinbart, und sie nahmen es auf sich und auf ihre Kinder, in allen vier Provinzen am 20. Siwan jedes Jahr zu fasten, an dem Tag, an dem das Unglück der grossen und heiligen Gemeinde Nemirov begonnen hatte. Es ist ein Tag, an dem wiederholt Unheil einbrach, denn es ist auch der Tag des verhängnisvollen Geschehnisses des Jahres 4931 (1171)“.

„Jünglinge ab 18 Jahren und Mädchen ab 15 Jahren sind verpflichtet, den ganzen Tag zu fasten, wie an den übrigen Fasttagen. Auch wird das Vorlesen von „Wajechal“ (Schemot 32,11…) – Thoravorlesung für Fasttage – beim Morgen- und Nachmittagsgebet angeordnet, genau wie an den anderen Fasttagen“.

„Auch die jüdischen Gemeinden anderer Länder haben diesen Tag freiwillig als Fasttag angenommen, um ihrer Trauer über das Unglück Ausdruck zu verleihen und sie verfassten Klagelieder, um sie an diesem Tag zu sprechen“.

Der Rat der litauischen Juden verordnete zusätzlich, während einer Periode von drei Jahren, sich vom Tragen feiner Kleider zurückzuhalten. So liess er es in seinen Gemeinden proklamieren: „Jeder, dessen Herz von G“ttesfurcht erfüllt ist, denke nach und trauere über die schrecklichen Leiden, die über uns gekommen sind“.

„In keinem jüdischen Haus soll der Klang von Musikinstrumenten gehört werden, sogar nicht bei Hochzeitsfeiern, und dies während eines ganzen Jahres“.

Der Gaon, Rabbi Schabtai Cohen – der Scha“ch – der ausserhalb des Machtbefugnisses des Rates der vier Länder wohnte, schrieb im Vorwort seines Buches „Megilla Efa“ folgendes: „Darum setze ich für mich, meine Generation, meine Kinder und Kindeskinder einen Fast- und Trauertag ein. Der 20. Siwan sei ein Tag des Wehklagens. Es ist der Monat, in welchem die Thora, die kostbarer als Edelsteine ist, gegeben wurde. Nun ist sie zerrissen und zerfetzt von vielen Horden von Nichtjuden. Dieser Tag ist der Beginn schrecklicher Verhängnisse und unsäglichen Schmerzes. Immer und immer wieder geschahen an diesem Tag Unheil. Auch das furchtbare Unglück des Jahres 4931 (1171) geschah an diesem Tag…. So verfasste ich Bussgebete und Klagelieder, die jedes Jahr an diesem Tag gesagt werden sollen.“

Der TA"S (Turej Sahaw) - Rabbi David ben Schemuel, 1586-1667 – schreibt ebenfalls in seinem Kommentar zu „Orach Chajim“, Paragraf 580: „Es ist Brauch am 20. Siwan im ganzen Land Polen zu fasten, eine jede Gemeinde nach ihrer Sitte“.

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Die Bearbeitung dieses Beitrages erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich

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