Schewat/ Paraschat Beschalach

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Die Tora hat das Essen von Chamez in der Zeit von Pessach streng verboten (siehe Chumasch Schmot, 12:15). Ebenso hat die Tora den bloßen Besitz von Chamez in der Zeit von Pessach verboten (siehe Chumasch Schmot, 13:7). Hinzu kommt, dass die Tora das Essen von Chamez in den Pessachtagen unter strengere Strafe gestellt hat, als viele andere verbotenen Speisen, welche während des ganzen Jahres grundsätzlich nicht erlaubt sind (Chumasch Schmot 12: 15)

Nun ist Chamez, so wie es generell in Kaschrutvorschriften der Fall ist, auch dann verboten, wenn es sich mit anderen Speisen vermischt, also nur als Bestandteil, selbst in kleiner Menge, vorhanden ist.

Jedoch ist wichtig zu wissen, dass Chamez, welches sich in den Pessachtagen mit einer anderen Speise vermischt hat, anderen und strengeren Regeln der sog. Vermischungshalacha von Speisen (Taarovet) untersteht. Denn nach Toragesetz ist jede verbotene Speise, die sich mit einer erlaubten Speise vermischt hat, nur dann verboten, wenn der verbotene Geschmack der verbotenen Speise in der erlaubten Speise vorhanden und spürbar ist (talmudisch: Taam KeIkar, siehe hierzu u.a. in Talmud Chulin, Avoda Sara, Pessachim. Nach der Meinung der meisten Rischonim ist dies ein Toragesetz. Nach der Meinung anderer Rischonim, z.B. Raschi, ist "Taam KeIkar" ein rabbinisches Verbot).

Hier ein Beispiel: Eine koschere Suppe, in welche eine unkoschere Zutat hineingetan wurde, ist nur dann verboten, wenn die Zutat in der Suppe zu schmecken ist. Die Richtlinie hierfür ist die sog. 1/60 – Regel. (siehe u.a. Talmud Chulin, Blatt 108)

Nun zu Chamez: Eine koschere Suppe, in die versehentlich ein kleiner Brotkrümel während der Pessachzeit hineingefallen ist, ist in jedem Falle verboten, selbst wenn der Brotkrümel gar nicht zu schmecken ist. Im Falle von Chamez gilt die 1/60 –Regel während der Pessachzeit also nicht. Dies ist ein strenges rabbinisches Gesetz, welches in den Pessachtagen bei allen Arten von genießbaren Chamez-Vermischungen gilt. (siehe Talmud Pessachim, Blatt 30).

Verschiedene Gründe nennt der Talmud für diese rabbinische Strenge, die hier angewendet wird (denn nach Toragesetz gilt ursprünglich für Chamez ebenso die 1/60-Regel). Dieses Gesetz nennen wir halachisch: "Chamez Bemaschehu". Einer der entscheidenden Gründe, so der Talmud, ist folgender: Chamez ist während des ganzen Jahres völlig erlaubt. Wir dürfen z.B. Brot während des ganzen Jahres immer essen. Nur während der Pessachtage wird dann das eigentlich Erlaubte zu einem zeitlichen Verbot von 7 bzw. 8 Tagen. Da der jüdische Mensch aber stetes daran gewöhnt ist, Chamez zu essen und sich also während des normalen Jahres nicht von diesem zeitbedingten Verbot distanziert (wie etwa von Speisen, die immer verboten sind), läuft er Gefahr während der Pessachtage das Chamezverbot zu unterschätzen (talmudisch: Lo Bdiley Miney Kule Schata, siehe Talmud Pessachim Blatt 10). Daher beschlossen unsere Gelehrten, Chamez in viel strengerer Weise zu verbieten, als es nach reinem Toragesetz verboten ist. (siehe hierzu ausführlich in Schulchan Aruch, Hilchot Pessach סימן תמ'"ז וסימן תמ"ב )



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