Schewat/ Paraschat Beschalach


Einige unserer Poskim und Gelehrten streiten nun darüber, ob das “Zerquetschen“ einer Speise (also nicht das Kleinhacken oder Zerbröseln, sondern das Zerstampfen ist hiermit gemeint) im Verbot des Mahlens inbegriffen ist oder nicht. Darf man also am Schabbat eine Banane (für ein Baby z.B.) oder ein Avocado (um es aufs Brot zu streichen) zerquetschen? Viele verbieten das Zerquetschen oder Zerstampfen einer Speise am Schabbat (u.a. der Chason Isch, ebenso Rav Mosche Feinstein). Jedoch erlauben wir es, dass man dies durch einen “Schinui“ (eine “geänderte“, nicht normale Art und Weise) macht. So darf man z.B. einen Avocado statt mit der Gabelspitze mit dem Gabelgriff zerstampfen und aufs Brot streichen (siehe Igrot Mosche, 4. Teil סימן עד). Gemüse und Obst, welche sehr weich sind, ebenso Gemüse und Obst, welche schon weich gekocht sind, darf man am Schabbat sehr klein schneiden oder zerquetschen, da diese ihre feste und harte Substanz verloren haben, und das Verbot des Mahlens seine halachische Voraussetzung hier verloren hat. (Schmirat Schabat Kehilchata, 6. Ab.)

Generell aber gilt: Normales, festes, nicht weich gekochtes Gemüse und Obst wird am Schabbat stets in relativ große Stücke geschnitten und niemals klein gehackt.



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