Schewat/ Paraschat Beschalach

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Schmitta

  

Einige Schmitta-Vorschriften in äusserste Kürze:

(Wir hoffen, zu einem späteren Zeitpunkt die Vorschriften ausführlich zu bringen)

Zusammengefasst von S. Weinmann

 

Gemüse und Baumfrüchte:

Das Schmitta-Jahr hat begonnen. Bereits ist dies in Erez Jisrael in den Gemüse-Läden spürbar. Denn beim Berechnen der Keduschat Schewiit (Heiligkeit der Schmitta-Gewächse) gibt es drei Gruppen:

Die erste Gruppe sind die Gemüse-Sorten, bei denen es nach dem Pflücken geht. Alles was seit dem Beginn des neuen Jahres (ab dem 1. Tischri) gepflückt wurde, hat Keduschat Schewi’it.

Die zweite Gruppe: Bei den Obst-Bäumen geht es nach dem Blühen der Bäume. Daher haben die Baumfrüchte, die jetzt gepflückt werden, keine Heiligkeit, denn sie zählen noch zum 6. Jahr.

Die dritte Gruppe sind Getreide, Hülsenfrüchte, Trauben und Oliven. Dort ist der erste Drittel des vollen Wachstums massgebend. Sofern ein Drittel bereits im 6. Jahr gewachsen  ist, haben sie keine Keduschat Schewi’it.

Keduschat Schewi’it:

Früchte, die die Heiligkeit vom Schmitta-Jahr haben, darf man nur essen und sonst zu nichts anderem benützen. Auch darf man sie nur in dieser Art und Weise essen, wie sie normal gegessen werden. Reste und Schalen von solchen Früchten dürfen nicht weggeworfen werden. Sie müssen sauber aufbewahrt werden, bis sie verfault sind! Ein Becher mit Wein, der Keduschat Schewi’it hat, darf man nicht zum Überfliessen füllen.

Handelsverbot:

Mit Schmitta-Gewächsen darf kein Handel betrieben werden. Ausnahme: Kleine Menge für eine Familie für einige Tage. Ein Landwirt darf für sich und seine Familie diese kleine Menge pflücken. Er darf sie aber auch für eine andere Familie – die weiss, wie mit Schmitta-Früchten umzugehen - pflücken und es ihnen schenken oder auch verkaufen. Bei diesem Verkauf geht die Heiligkeit der Schmitto-Früchte auf das Geld über, obwohl sie auch bei den Früchten bleibt (es findet kein Tausch statt)! Mit diesem Geld, das mit Keduschat Schewi’it behaftet ist, dürfen dann nur Esswaren gekauft werden. Bei diesem Kauf geht die Schewi’it-Heiligkeit auf das Essen über und das Geld hat keine Heiligkeit mehr (es findet ein Tausch statt).

Felder der jüdischen Landwirte:

Der Besitzer eines Feldes oder Gartens in Erez Jisrael muss sein Land «hefker-herrenlos» lassen. Das heisst es ist jedem erlaubt, in diesem Feld oder Garten Früchte zu pflücken.

Ozar Bejt Din:

Eine Möglichkeit die erlaubten Schmitta-Früchte - ohne Handel – unter die Bevölkerung zu bringen, besteht durch «Ozar Bejt Din - Depot des Gerichtshofes». Das Bejt Din schickt seine Angestellte die Früchte der herrenlosen Felder zu pflücken. Die Früchte werden dann unter der Bevölkerung verteilt. Der minime Preis, die die Leute zahlen, ist nur für die Auslagen der Arbeit der Bejt-Din-Angestellten.

«Sefichin-Wilder Wuchs»:

«Sefichin», ist Getreide, Hülsenfrüchte und Gemüse – d.h. Pflanzen, die jährlich frisch gesät werden – und im Schmitta-Jahr gewachsen sind.

Im Prinzip könnten alle Gewächse, die im Schmitta-Jahr gewachsen sind, mit den Regeln von Keduschat Schewiit (Heiligkeit von Schmitta) gegessen werden.

Unsere Weisen haben aber bemerkt, dass Landwirte betrügen und im Schmitta-Jahr Gewächse anpflanzen und behaupten, sie sind alleine – wie z.B. von Körnern, die beim Pflücken im 6. Jahr heruntergefallen sind - gewachsen (Wilder Wuchs), oder es sei bereits ein Drittel des Getreides im 6. Jahr gewachsen. Deshalb haben sie alle „Sefichin“ (Wilder Wuchs - der im Prinzip alleine wachsen könnte) verboten.

Deshalb kann jetzt Gemüse nur vom Ausland importiert werden oder bei nichtjüdischen Landwirten in Erez Jisrael gekauft werden.

 

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Die Bearbeitung dieses Beitrages erfolgte durch Mitarbeiter des Jüfo-Zentrums in Zürich

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